Arbeitsrecht

Lassen Sie sich durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht vertreten.  

Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung im Arbeitsrecht und von unserem Verhandlungsgeschick. Bedenken Sie, dass gerade im Arbeitsrecht eine adäquate Beratung nur gewährleistet werden kann, wenn die Flut ständig neuer Urteile und die Veränderung geltender Gesetze von einem versierten Arbeitsrechtler erfasst werden und diese Kenntnis in die aktuelle Beratung mit einfließt.

Gerade im Bereich von Kündigungen werden im Vorfeld sowohl auf Arbeitnehmer- als auch auf Arbeitgeberseite oft gravierende Fehler begangen, die nur schwer zu korrigieren sind.

Lassen Sie sich daher rechtzeitig beraten! Nur so können wir Sie vor kostspieligen Fehlern bewahren!

Wir vertreten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer u.a. in den folgenden Bereichen
  • Prozessführung vor den Arbeitsgerichten, insbesondere die Führung von Kündigungsschutzprozessen.
  • Verhandlung über den Inhalt von Aufhebungsvereinbarungen und die Höhe von Abfindungen.
  • Ausarbeitung und Prüfung von Arbeitsverträgen.
  • Ausspruch sowie Abwehr von fristlosen oder ordentlichen Kündigungen.
  • Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit dem Allgemeinen Gleichstellungsgesetz (AGG).
  • Erstellung von Abmahnungen sowie Zurwehrsetzung gegen Abmahnungen. 
  • Erstellung wie auch Prüfung von Arbeitszeugnissen (Zwischenzeugnisse / Endzeugnisse).

Zuständigkeit innerhalb der Kanzlei:

Alexander Kanseas
Rechtsanwalt

Individuelle und kompetente Beratung

Beratungsgespräch vereinbaren Zurück zu den Leistungen