Erbrecht
Das Gebiet des Erbrechts ist untrennbar verbunden mit dem Erbschaftsteuerrecht.
Vertrauen Sie daher einer Kanzlei, die eine rechtsübergreifende Beratung gewährleistet.
Wir beraten Sie in folgenden Fällen:
- Ausarbeitung von Testamenten, Erb- und Schenkungsverträgen
- Steueroptimale vorweggenommene Erb- und Unternehmensnachfolge
- Pflichtteilsberechtigung, Erbverzicht Vor- und Nacherbschaft
- Berliner Testament, Gemeinschaftliches Testament
- Testamentsvollstreckung, Nachlasspflegschaft
- Nachlassinsolvenz
- Erbengemeinschaften und Erbauseinandersetzungen
- Erbschafts- und Schenkungssteuer
- Stiftungsgründung, Altersabsicherung
- Haftung der Erben für Nachlassschulden
- Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Zuständigkeit innerhalb der Kanzlei:
Torsten Gust
Rechtsanwalt/Steuerberater/Fachanwalt für Steuerrecht
Alexander Kanseas
Rechtsanwalt