Erbrecht

Das Gebiet des Erbrechts ist untrennbar verbunden mit dem Erbschaftsteuerrecht.

Vertrauen Sie daher einer Kanzlei, die eine rechtsübergreifende Beratung gewährleistet.

Wir beraten Sie in folgenden Fällen:
  • Ausarbeitung von Testamenten, Erb- und Schenkungsverträgen
  • Steueroptimale vorweggenommene Erb- und Unternehmensnachfolge
  • Pflichtteilsberechtigung, Erbverzicht Vor- und Nacherbschaft
  • Berliner Testament, Gemeinschaftliches Testament
  • Testamentsvollstreckung, Nachlasspflegschaft
  • Nachlassinsolvenz
  • Erbengemeinschaften und Erbauseinandersetzungen
  • Erbschafts- und Schenkungssteuer
  • Stiftungsgründung, Altersabsicherung
  • Haftung der Erben für Nachlassschulden
  • Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Zuständigkeit innerhalb der Kanzlei:

Torsten Gust
Rechtsanwalt/Steuerberater/Fachanwalt für Steuerrecht

Alexander Kanseas
Rechtsanwalt

Individuelle und kompetente Beratung

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