Vertragsrecht
Ein guter Vertrag zeichnet sich nicht dadurch aus, dass die Vertragsparteien möglichst schnell ihre Verhandlungen beenden und ihre Unterschrift unter ein Dokument setzen. Obwohl dies natürlich bei Vertragsabschluss sehr angenehm ist, kann ein „zu dünner“ Vertrag sehr unangenehme Folgen haben. Denn: Erst im Konflikt zeigt ein Vertrag, ob Ihr Anwalt alle möglichen Eventualitäten bedacht hat.
Wir bieten Ihnen eine Betreuung u.a. in den folgenden Bereichen:
Bereich Wirtschaftsrecht:
- Unternehmenskaufverträge
- Umwandlungsverträge
- Kooperationsverträge
- Anteilskaufverträge (AG, GmbH, UG, GmbH & Co KG, PartGmbB, KG, OHG, GbR)
- Gesellschaftsverträge (siehe auch Gesellschaftsrecht)
- Gewerberaummietverträge
Bereich privates Zivilrecht:
- Grundstückskaufverträge
- Erbverträge (siehe auch Erbrecht)
- (Wohnraum-)Mietverträge
- Kaufverträge
Zuständigkeit innerhalb der Kanzlei:
Alexander Kanseas
Rechtsanwalt
Torsten Gust
Rechtsanwalt/Steuerberater/Fachanwalt für Steuerrecht